20170923_142604
AMB`s

Allgemeine Mietbedingungen:

§1.

Diese Mietbedingungen sind Bestandteil jedes abgeschlossenen Mietvertrages.

Abweichende Vereinbarungen bedarfen der Schriftform.

§2.

Der Mieter bestätigt durch seine Auftragserteilung ausdrücklich von diesen Mietbedingungen Kenntnis genommen zu haben und im vollen Umfang damit einverstanden zu sein.

§3.

Der Mieter hat sich bei der Übernahme der Geräte und Anlagen von deren richtigen Funktion, einwandfreiem Zustand und Vollständigkeit überzeugt.

§4.

Der Mieter haftet für alle Schäden (auch Ãœberspannungs-schäden) die durch Ihn oder Dritte an den Mietanlagen entstehen und zwar ab Lager Weicht bis zur Rücklieferung an das Lager Weicht oder ab Aufstellung oder Lieferung bis zu ihrer Rückholung.

§5.

Der Mieter verpflichtet sich, uns Schäden, Diebstahl oder sonstigen Verlust der Mietanlagen sofort anzuzeigen. Kosten die aus der Beschädigung oder dem Verlust (auch Diebstahl) entstehen trägt im vollem Umfang der Mieter.

§6.

Event-Design`s behält sich vor, auch Schäden die nicht unmittelbar nach Rücklieferung festgestellt werden, dem Mieter zu verrechnen.

§7.

Bei Ausfall der Anlagen aller Art werden Schadenersatzansprüche gegen EVENT-Desig`s von dem Mieter oder Dritten generell ausgeschlossen.

§8.

Die Mietanlagen dürfen ohne unsere Zustimmung an Dritte weder vermietet noch überlassen oder verändert werden.

§9.

Event-Design`s behält sich vor, den Mietvertrag bei Zweifeln an der Zuverlässigkeit des Mieters, fristlos und ohne Angaben  von Gründen zu kündigen. Daraus ergebende Schadensersatzansprüche gegenüber Event-Design`s werden ausgeschlossen.

§10.

Bei Dauermietverträgen ist Event-Design`s berechtigt den Mietvertrag bei ausbleiben von zwei Mietzahlungen sofort zu kündigen. Daraus ergebende Schadensersatzansprüche gegenüber Event-Design`s werden ausgeschlossen.

§11.

Event-Design`s darf zum Zweck der Abholung, des Abbaus oder der Sicherstellung der Mietanlagen die Räumlichkeiten oder Grundstücke auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Mieters auch unter zu Hilfenahme Dritter betreten. Kosten die dadurch entstehen trägt der Mieter. Das betreten der Räumlichkeiten oder Grundstücke ist generell keine Straftat im Sinne des Hausfriedensbruch und des Einbruchs. Durch die Entfernung der Anlagen entstehende Verdienstausfälle können nicht Event-Design`s verrechnet werden.

§12.

Der Mietvertrag beschränkt sich immer auf einen Einsatzort, wenn die Anlagen oder auch Anlagenteile an einen anderen Ort ohne unsere Zustimmung verändert werden erlischt sofort der Mietvertrag.

§13.

Je nach Veranstaltungsgrösse verpflichtet sich der Mieter bis zu vier Personen im Alter von 18 bis 40 Jahren und im nüchternen Zustand für den Auf- und Abbau zur Verfügung zu stellen.

§14.

GEMA - Gebühren werden generell vom Mieter getragen.

§15.

Der Mieter hat für einen Ordnungsgemässen Stromanschluss zu sorgen, bei Überlastschäden oder bei unsachgemässen Anschlüssen, ist der Mieter haftbar.

§16.

Der Mieter hat für eine ausreichende statische Belastung für Decken und Fussböden zu sorgen.

Schäden an Gebäuden und Personen die durch eine zu geringe Statik entstehen trägt der Mieter.

§17.

Sämtliche Kosten für Pkw, LKW und Stapler sowie Gerätschaften zum Auf- und Abbau trägt der Mieter und sind im voraus zu bezahlen.

§18.

Für Kost und Logie hat der Mieter zu sorgen.

§19.

Bei einem Ausfall der Veranstaltung ist Event-Design`s unverzüglich zu benachrichtigen, Event- Design`s behält sich vor, bis zu 50% des Mietpreises einzubehalten. Auslagen wie im Punkt 17 beschrieben, werden nicht Rückerstattet!

§20.

Event-Design`s kann nicht für Personen- und/ oder Sachschäden vor, während und nach der Veranstaltung haftbar gemacht werden. Sämtliche Schadensersatzansprüche gegenüber Dritten, trägt der Mieter.

 

Der Wortlaut "Mieter" ist bei Verträgen mit Veranstaltern mit dem Wortlaut "Veranstalter" gleich zusetzten.

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